De-minimis-Orientierungsrechner
Nach Artikel 3 der VO (EU) 2023/2831 darf der Gesamtbetrag allgemeiner De-minimis-Beihilfen für ein einziges Unternehmen pro Mitgliedstaat in einem rollierenden Zeitraum von drei Jahren grundsätzlich 300.000 € nicht übersteigen. Maßgeblich ist das Gewährungsdatum, nicht der Auszahlungstag.
1 Zeile(n) ohne Datum oder außerhalb des betrachteten Zeitraums wurden nicht addiert.
Was zählt als De-minimis-Beihilfe?
Tragen Sie nur Beträge ein, die in Ihren Unterlagen als De-minimis-Beihilfe beziehungsweise Bruttosubventionsäquivalent ausgewiesen sind. Die Beihilfe gilt zu dem Zeitpunkt als gewährt, an dem der rechtliche Anspruch entsteht – unabhängig vom späteren Auszahlungstag. Der Zeitraum wird für jede neue Gewährung rollierend betrachtet.
Achtung: Der Begriff „ein einziges Unternehmen“ kann verbundene Unternehmen umfassen. Für bestimmte Sektoren und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gelten andere Verordnungen oder Grenzen. Auch Kumulierungsregeln sind hier nicht modelliert. Maßgeblich sind Ihre Bescheinigungen, das Zentralregister und die für den konkreten Fall einschlägigen Vorschriften.
Unsicher, welche Ihrer Förderungen unter De-minimis fallen — oder wie Sie den Spielraum optimal nutzen?
Förderfähigkeit prüfen lassen →Fördermittel-Check startenAlle Angaben ohne Gewähr; keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Bescheide und Bescheinigungen der Fördergeber. Disclaimer