Fördermittel-Antworten für Ihre Mandanten — ohne dass es Ihr Thema werden muss
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hören die Frage ständig: „Gibt es dafür eigentlich Fördermittel?" Eine seriöse Antwort kostet Recherchezeit in einer Programmlandschaft, die sich laufend ändert — 2026 allein: ZIM-Antragsstopp, neue KfW-Produktfamilie, mehrere eingestellte Landesprogramme. Genau diese Recherche ist unser Kerngeschäft. Ihres bleibt Ihres.
Warum eine Zusammenarbeit für Sie funktioniert
- Klar abgegrenztes Produkt statt vager Beratung: Die Förder-Startprüfung kostet 490 € netto, hat einen definierten Scope und endet mit einer dokumentierten Go-/No-Go-Empfehlung.
- Belegte Aussagen statt Verkaufsversprechen: Kritische Angaben tragen eine programmspezifische offizielle Quelle mit Abrufdatum. Wir versprechen keine Bewilligungen und nennen keine erfundenen Erfolgsquoten — das schützt auch Ihre Empfehlung.
- Keine Konkurrenz zu Ihrem Mandat: Wir leisten keine Steuer- und keine Rechtsberatung. Steuerliche Instrumente wie die Forschungszulage behandeln wir nur in Abstimmung mit Ihnen — die steuerliche Umsetzung bleibt bei Ihnen.
- Laufend beobachtete Datenbasis: 112 kuratierte Programme mit täglich automatisch geprüfter Quell-Erreichbarkeit und offen ausgewiesenem Prüfstatus je Programm.
- Verlässliche Reaktionszeit: Rückmeldung auf Anfragen spätestens am nächsten Werktag.
So läuft die Zusammenarbeit
1. Sie empfehlen
Ihr Mandant plant eine Investition, Digitalisierung oder F&E — Sie verweisen auf die Förder-Startprüfung oder stellen den Kontakt direkt her.
2. Wir prüfen
Förder-Startprüfung für 490 € netto: formale Eckdaten, 1–3 realistische Förderwege mit programmspezifischen Quellen, Risiken und Fristen — mit klarer Go-/No-Go-Empfehlung.
3. Ihr Mandant entscheidet
Das Ergebnis geht an Ihren Mandanten — auf Wunsch in Abstimmung mit Ihnen. Lohnt sich kein Antrag, sagen wir das ausdrücklich.
Bei förderfähigen Vorhaben folgt auf Wunsch ein Fördermittel-Dossier (ab 1.490 €) oder die Antragsbegleitung (ab 3.500 €) — mit klarem Scope vor Beauftragung. Konditionen für eine regelmäßige Zusammenarbeit besprechen wir persönlich.
Ein aktuelles Beispiel: der ZIM-Antragsstopp
Seit dem 7. Juli 2026 nimmt das wichtigste F&E-Förderprogramm für den Mittelstand keine neuen Anträge an. Mandanten mit geplanten Entwicklungsprojekten brauchen jetzt eine Antwort, welche Wege offen bleiben — und ob sie mit dem Vorhabenbeginn warten müssen, um keinen Anspruch zu verlieren. Unsere Übersicht dazu: ZIM-Antragsstopp — welche Alternativen bleiben?
Kontakt aufnehmen
Schreiben Sie uns, aus welcher Kanzlei Sie kommen und welche Mandats-Situationen typischerweise Fördermittel-Fragen auslösen. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Förderentscheidungen trifft allein der Fördergeber. Disclaimer