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Fördermittel-Antworten für Ihre Mandanten — ohne dass es Ihr Thema werden muss

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hören die Frage ständig: „Gibt es dafür eigentlich Fördermittel?" Eine seriöse Antwort kostet Recherchezeit in einer Programmlandschaft, die sich laufend ändert — 2026 allein: ZIM-Antragsstopp, neue KfW-Produktfamilie, mehrere eingestellte Landesprogramme. Genau diese Recherche ist unser Kerngeschäft. Ihres bleibt Ihres.

Warum eine Zusammenarbeit für Sie funktioniert

  • Klar abgegrenztes Produkt statt vager Beratung: Die Förder-Startprüfung kostet 490 € netto, hat einen definierten Scope und endet mit einer dokumentierten Go-/No-Go-Empfehlung.
  • Belegte Aussagen statt Verkaufsversprechen: Kritische Angaben tragen eine programmspezifische offizielle Quelle mit Abrufdatum. Wir versprechen keine Bewilligungen und nennen keine erfundenen Erfolgsquoten — das schützt auch Ihre Empfehlung.
  • Keine Konkurrenz zu Ihrem Mandat: Wir leisten keine Steuer- und keine Rechtsberatung. Steuerliche Instrumente wie die Forschungszulage behandeln wir nur in Abstimmung mit Ihnen — die steuerliche Umsetzung bleibt bei Ihnen.
  • Laufend beobachtete Datenbasis: 112 kuratierte Programme mit täglich automatisch geprüfter Quell-Erreichbarkeit und offen ausgewiesenem Prüfstatus je Programm.
  • Verlässliche Reaktionszeit: Rückmeldung auf Anfragen spätestens am nächsten Werktag.

So läuft die Zusammenarbeit

1. Sie empfehlen

Ihr Mandant plant eine Investition, Digitalisierung oder F&E — Sie verweisen auf die Förder-Startprüfung oder stellen den Kontakt direkt her.

2. Wir prüfen

Förder-Startprüfung für 490 € netto: formale Eckdaten, 1–3 realistische Förderwege mit programmspezifischen Quellen, Risiken und Fristen — mit klarer Go-/No-Go-Empfehlung.

3. Ihr Mandant entscheidet

Das Ergebnis geht an Ihren Mandanten — auf Wunsch in Abstimmung mit Ihnen. Lohnt sich kein Antrag, sagen wir das ausdrücklich.

Bei förderfähigen Vorhaben folgt auf Wunsch ein Fördermittel-Dossier (ab 1.490 €) oder die Antragsbegleitung (ab 3.500 €) — mit klarem Scope vor Beauftragung. Konditionen für eine regelmäßige Zusammenarbeit besprechen wir persönlich.

Ein aktuelles Beispiel: der ZIM-Antragsstopp

Seit dem 7. Juli 2026 nimmt das wichtigste F&E-Förderprogramm für den Mittelstand keine neuen Anträge an. Mandanten mit geplanten Entwicklungsprojekten brauchen jetzt eine Antwort, welche Wege offen bleiben — und ob sie mit dem Vorhabenbeginn warten müssen, um keinen Anspruch zu verlieren. Unsere Übersicht dazu: ZIM-Antragsstopp — welche Alternativen bleiben?

Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns, aus welcher Kanzlei Sie kommen und welche Mandats-Situationen typischerweise Fördermittel-Fragen auslösen. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag.

Keine Förderzusage: Die verbindliche Entscheidung trifft ausschließlich der jeweilige Fördergeber.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Förderentscheidungen trifft allein der Fördergeber. Disclaimer

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