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Forschungszulage statt ZIM: die F&E-Förderung, die keinen Antragsstopp kennt

Seit dem 7. Juli 2026 nimmt das ZIM keine neuen Anträge an — der wichtigste Zuschussweg für F&E im Mittelstand ist damit vorerst zu. Die Forschungszulage funktioniert grundlegend anders: Sie ist im Forschungszulagengesetz (FZulG) verankert und ein Rechtsanspruch — wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie. Es gibt keinen Fördertopf, der leerlaufen kann, und keinen Haushaltsstopp wie beim ZIM.

Die Eckdaten laut Gesetz und offizieller Bescheinigungsstelle

  • Höhe: bis 4,2 Mio. €/Jahr (KMU, 35% von 12 Mio. € Bemessungsgrundlage) — Zulagensatz 25-35% der F&E-Personalkosten (25 % Standard, 35 % für KMU, § 4 FZulG).
  • Bemessungsgrundlage: seit 01.01.2026 bis zu 12 Mio. € förderfähige Aufwendungen pro Jahr (§ 3 Abs. 5 FZulG).
  • Rückwirkend beantragbar: auch für bereits laufende oder abgeschlossene F&E-Projekte — ein zentraler Unterschied zu Zuschussprogrammen, bei denen der Vorhabenbeginn vor Bewilligung den Anspruch kostet.
  • Für wen: steuerpflichtige Unternehmen jeder Größe und Branche — vom Solo-Unternehmen bis zum Großunternehmen.
  • Verfahren: zweistufig — erst die inhaltliche Bescheinigung der F&E-Tätigkeit bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dann die Festsetzung über das Finanzamt.

Quellen: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) · FZulG §§ 3, 4 (gesetze-im-internet.de) — abgerufen 20.07.2026.

Forschungszulage und ZIM im Vergleich

ForschungszulageZIM (derzeit gestoppt)
AnspruchRechtsanspruch (FZulG)Ermessens-Zuschuss, haushaltsabhängig
Verfügbarkeitlaufend, kein Antragsstopp möglichAntragsannahme seit 07.07.2026 ausgesetzt
Zeitpunktauch rückwirkendnur vor Projektbeginn
Basisv. a. F&E-Personalkosten, 25–35 %Projektkosten, 25–60 % je nach Form
Unternehmensgrößealle GrößenKMU (und Forschungspartner)

Wichtig: Die beiden Instrumente schließen sich nicht grundsätzlich aus — dieselben Kosten dürfen aber nicht doppelt gefördert werden. Wie sich Forschungszulage und Zuschüsse für Ihr konkretes Projekt kombinieren lassen, ist eine Frage der Einzelfallprüfung.

Wo die Forschungszulage kein Ersatz ist

Ehrlich gesagt: Die Forschungszulage ersetzt das ZIM nicht eins zu eins. Sie greift nur für Tätigkeiten, die die gesetzlichen F&E-Kriterien erfüllen (Neuartigkeit, technisches Risiko, planmäßiges Vorgehen), und sie erstattet einen Anteil der Personal- und Auftragskosten — sie finanziert kein Projektbudget vorab. Für manche Vorhaben passen andere offene Wege besser: KMU-innovativ (Stichtag 15.10.2026), der ERP-Förderkredit Innovation oder europäische Programme wie Eurostars und der EIC Accelerator.

Steuerliches Instrument — in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung

Die Forschungszulage wird über das Finanzamt festgesetzt. Wir leisten keine Steuerberatung: Wir prüfen die förderseitige Passung (Ist Ihr Projekt dem Grunde nach F&E im Sinne des FZulG? Welcher Weg trägt am meisten?) und arbeiten bei der Umsetzung mit Ihrer Steuerberatung zusammen — nicht an ihr vorbei.

Passt die Forschungszulage zu Ihrem Projekt?

Die Förder-Startprüfung (490 € netto) beantwortet genau das: Go oder No-Go für Ihr konkretes Vorhaben, 1–3 realistische Förderwege mit Quellen, Risiken und nächste Schritte — spätestens am nächsten Werktag melden wir uns.

Keine Förderzusage: Die verbindliche Entscheidung trifft ausschließlich der jeweilige Fördergeber.

Programmangaben: Quellenabruf 20.07.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Entscheidungen treffen allein BSFZ und Finanzamt. Disclaimer

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